Zahnbehandlung in Narkose
Mit Narkose: Einfach die Behandlung „verschlafen“
Normalerweise werden zahnärztliche Eingriffe unter örtlicher Betäubung durchgeführt, damit sie möglichst schmerzfrei verlaufen. Aber manche Patienten möchten am liebsten gar nichts von der Behandlung mitbekommen. Andere sind so ängstlich, dass ihnen die örtliche Betäubung nicht ausreicht. Diesen Patienten können wir die Zahnbehandlung in Narkose in unserer Praxis anbieten.
Stellen Sie sich vor, Sie erwachen aus der Narkose und die zahnärztliche Behandlung ist komplett abgeschlossen. Sie haben schon alles hinter sich und von der gesamten Prozedur nichts mitbekommen. Das ist vor allem bei umfangreichen Zahnbehandlungen (Kronen und Brücken), beim Setzen von Implantaten oder der Entfernung von (Weisheits-)zähnen eine überraschende und angenehme Erfahrung für Patienten.

Narkose: Einfach nichts von der Behandlung mitbekommen
Die Narkose ist auch ideal für Menschen, die ihre zahnärztliche Behandlung aus Angst schon über Jahre hinausgezögert haben.
Zusammenarbeit mit erfahrenem Anästhesisten
Wir bieten in regelmäßigen Abständen solche Narkose-Behandlungen bei uns in der Praxis an. Dazu kommt ein erfahrener Anästhesist (Facharzt für Narkose-Behandlungen) zu uns. Er berät Sie vor der Narkose und klärt (ggf. in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt), ob medizinische Gründe gegen eine Narkose sprechen. Wenn es keine Hinderungsgründe für eine Narkose gibt, vereinbaren wir den Behandlungstermin mit Ihnen.
Der Anästhesist leitet die Narkose ein, überwacht sie und ist während der gesamten Behandlungsdauer anwesend. Sie sind in guten Händen und wir machen unsere zahnärztliche Arbeit, wovon Sie gar nichts mitbekommen. Nachdem Sie aus der Narkose erwacht sind und wenn Sie sich wieder fit genug fühlen, können Sie noch am selben Tag in Begleitung eines Angehörigen oder Freundes nach Hause.
Was Sie noch wissen sollten
Sie müssen „nüchtern“ zur Narkose erscheinen. Das bedeutet, dass Sie mehrere Stunden vorher nichts essen dürfen. Die Details dazu erläutert Ihnen der Anästhesist im Vorgespräch. Sie müssen auch in Begleitung kommen, da Sie in den Stunden nach der Narkose nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Sie brauchen also jemanden, der Sie nach Hause bringt.
Wie ist es mit den Kosten?
Die Kosten für eine örtliche Betäubung beim Zahnarzt werden in jedem Fall von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für Narkose-Behandlungen übernehmen sie die Kosten nur dann, wenn sie medizinisch notwendig sind, also die örtliche Betäubung nicht möglich ist. Das trifft auf folgende Fälle zu:
- Kinder unter 12 Jahren, die sich nicht behandeln lassen und bei denen eine örtliche Betäubung nicht möglich ist
- Patienten mit geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen
- Patienten, bei denen eine schwere Angstreaktion ärztlich nachgewiesen ist
- Patienten, bei denen örtliche Betäubungsmittel wegen einer Allergie oder organischen Erkrankung nicht eingesetzt werden dürfen
- Patienten, die einen umfangreichen chirurgischen Eingriff benötigen, bei dem die örtliche Betäubung nicht ausreicht
In allen anderen Fällen gibt es die Möglichkeit, die Narkose als Privatleistung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie die zahnärztliche Behandlung unter Narkose wünschen, sprechen Sie uns einfach an. Wir informieren Sie über das dafür anfallende Honorar und den Ablauf der Behandlung.